Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Fahrzeugaufbereitung und -pflege zwischen Mobil Glanz (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die Bestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung der Leistung zustande.
Der Auftraggeber kann telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website einen Termin anfragen. Die Terminbestätigung erfolgt durch den Auftragnehmer.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und der Auftragsbestätigung. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen alle Arbeiten nach den Regeln der Technik und unter Verwendung hochwertiger Produkte.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Ausführung bestimmter Arbeiten abzulehnen, wenn diese nach fachlicher Einschätzung nicht sinnvoll oder nicht zielführend sind.
Vereinbarte Termine sind nach Möglichkeit einzuhalten. Bei Verhinderung ist der Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt bereitzustellen. Bei verspäteter Bereitstellung kann der Termin verschoben werden.
Terminverschiebungen durch den Auftragnehmer bleiben vorbehalten, insbesondere bei:
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Zahlung ist unmittelbar nach Fertigstellung der Arbeiten fällig und erfolgt vor Ort in bar oder nach Vereinbarung per Überweisung.
Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
Für im Fahrzeug befindliche Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Der Auftragnehmer empfiehlt dringend, alle persönlichen Gegenstände vor der Aufbereitung zu entfernen.
Der Auftragnehmer gewährleistet eine fachgerechte Ausführung aller Arbeiten nach dem aktuellen Stand der Technik. Offensichtliche Mängel sind unmittelbar nach Abnahme der Leistung zu rügen.
Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftraggeber zunächst nur Anspruch auf Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung oder Rückabwicklung des Vertrages verlangen.
Keine Gewährleistung besteht für:
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.
Die Haftung für Schäden an im Fahrzeug befindlichen Gegenständen ist ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber seiner Pflicht zur Entfernung von Wertgegenständen nachgekommen ist.
Bei Beschädigungen während der Aufbereitung haftet der Auftragnehmer bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, maximal jedoch bis zu einem Betrag von 5.000 Euro pro Schadensfall.
Das Fahrzeug wird während der Aufbewahrungszeit sorgfältig verwahrt. Eine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt (z.B. Unwetter, Diebstahl trotz üblicher Sicherheitsvorkehrungen) ist ausgeschlossen.
Die Herausgabe des Fahrzeugs erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
Stornierungen müssen mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50% des vereinbarten Preises zu berechnen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Vertragsabwicklung zu verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Stand: Dezember 2025
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